Privacy Shield ist tot – was nun?
Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil (C-311/18) im Verfahren „Schrems II“ gefällt und damit den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission (EU) 2016/1250 zu Privacy Shield außer Kraft gesetzt. Dies hat weitreichende und ernste Konsequenzen im Zusammenhang mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Der nachfolgende Kurs zeigt die Hintergründe, die Auswirkungen und auch die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen zum aktuellen Zeitpunkt auf und soll helfen, in strukturierter und pragmatischer Weise entsprechende Maßnahmen in Ihren Organisationen einleiten zu können.
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